Grundsätzlich sind die Regeln in Frankreich mehr oder weniger wie in Deutschland. Trotzdem gibt es ein paar Besonderheiten, die zu beachten sind:
In Städten gilt: Tempo 50, Landstraßen 90 und Schnellstraßen 110. Autobahnen haben maximal 130 als Tempolimit. Bei Regen gilt auf Autobahnen für alle Tempo 110.
Die Strafen für Verkehrsvergehen sind etwas höher und werden auch nach Deutschland weitergeleitet. Man kann bequem online bezahlen. Wenn man dieses schnell erledigt, bekommt man einen dicken Rabatt von 20-30%.
Endlich in Frankreich - aber nun Vorsicht beim Autofahren
- Die Schilder sind im großen und ganzen wie bei uns. Unter Warnschildern steht oft "Rappel", was soviel wie „Erinnerung“ bedeutet.
- Der Asphalt der Straßen und Autobahnen ist deutlich gröber und lauter als bei uns, so richtig macht schnell fahren da auch keine Laune.
- Immer mehr Städte führen Umweltplaketten für die Innenstädte ein. Hat man sie nicht, liegen die Strafen im Bereich von 100-135 Euro. Lyon und Paris waren die ersten Städte, die damit begannen.
- Rasthöfe kosten Zeit… schnell geht hier oft gar nichts. Noch nicht mal das Parken. Dafür ist alles etwas teuer. Ein Cappuccino kann dann schon einmal im Pappbecher 3,50 und eine Cola 3,20 kosten.
- Autobahnen sind zum Teil mautpflichtig. An den Mautstellen steht man gerne auch mal 20min im Stau. Wenn man also die Maut-Autobahn einer anderen Straße bei der Planung vorzieht, sollte man bedenken, dass es nicht zwangsweise schneller geht.
Autobahnschilder sind blau, die schnelleren Landstraßen haben grüne Schilder. - Entlang aller Straßen und Autobahnen gibt es in regelmäßigen Abständen Blitzer. Die Strafen werden nach Deutschland gesendet und man kann über eine Webseite zahlen. Das Preisniveau ist etwas höher als in Deutschland, für ca. 15 km/h zu viel auf der Autobahn habe ich um die 100 Euro gezahlt. Zahlt man schnell und per Kreditkarte, gibt es aber einen tüchtigen Preisnachlass.
- Auf Landstraßen und in Städten gibt es nur sehr wenige Ampeln. In Frankreich wird alles über Kreisel gesteuert.
- An Feiertagen gilt ebenfalls ein LKW-Verbot.